Abschluss & Berechtigungen
Die erfolgreiche Ablegung der Abschlussprüfung sowie der Nachweis der absolvierten Pflichtpraktika sind die Voraussetzungen für die Verleihung des landwirtschaftlichen Facharbeiterbriefes.
Mit dem positiven Schulabschluss sind Anrechnungszeiten in verschiedenen Lehrberufen verbunden. Auch die Befreiung in allgemeinbildenden und betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen und von entsprechenden Prüfungen (Berufsschule) über alle Lehrjahre ist über Ansuchen hin möglich. Die Schulabsolventen/innen sind auch berechtigt, eine Sonderform einer HBLFA (Dauer: 3 Jahre) zu besuchen und abschließend zur Reifeprüfung anzutreten. Außerdem besteht die Möglichkeit, in wenigstens zwei Jahren die Berufsreifeprüfung abzulegen.
keyboard_arrow_rightAnrechnungen von Lehrzeiten
Bei positiver Absolvierung der landw. Fachschule und dem Nachweis des Pflichtpraktikums kann das Ausmaß einer anschließenden Ausbildung in einem Lehrberuf um 1 Jahr verkürzt werden. Per Verordnung geregelt ist das Ausmaß der Lehrzeitverkürzung in einschlägigen Lehrberufen (siehe Liste; Angaben in Monaten):
Lehrberuf 2. Klasse 3. Klasse Bürokaufmann - 12 Fleischer - 12 Friedhofs- und Ziergärtner - 12 Landmaschinenmechaniker 12 18 Landschaftsgärtner - 12 Molkereifachmann - 12 Schlosser 12 18 Tierpfleger 12 24 Tischler 12 18 Berufe in der Pferdewirtschaft - 24 Berufe in der Forstwirtschaft - 24