FSL
Fachschule für Landwirtschaft - Die Ausbildung an der landwirtschaftlichen Schule vermittelt in einem ausgewogenen Verhältnis Inhalte aus den Bereichen Allgemeinbildung, Fachtheorie und praktischem Unterricht.
Im landwirtschaftlichen Fachbereich verlagert sich die Gewichtung im Lauf der drei Jahre von der Produktionstechnik über die Lebensmittelerzeugung hin zur Behandlung von Themenstellungen aus der Betriebswirtschaft und dem Marketing. Dem Unterricht in den Lehrwerkstätten für Holz-, Metall- und Landtechnik wird unabhängig von der Schulstufe breiter Raum gewidmet.
Die SchülerInnen besuchen ganztägig den Unterricht. An zwei bis drei Halbtagen pro Woche (je nach Schulstufe) finden praktische Übungen statt.
- Theoretischer Unterricht: 7:40 bis 12:20 und 14:00 bis 16:40 Uhr
- Praktischer Unterricht: 7:40 bis 12:10 und 13:10 bis 16:40 Uhr
- Freitagnachmittag: 13:05 bis 15:45 Uhr
- Die Unterrichtsgegenstände sind auf der Stundentafel ersichtlich.
Die erfolgreiche Ablegung der Abschlussprüfung sowie der Nachweis der absolvierten Pflichtpraktika sind die Voraussetzungen für die Verleihung des landwirtschaftlichen Facharbeiterbriefes. Mit dem positiven Schulabschluss sind Anrechnungszeiten in verschiedenen Lehrberufen verbunden. Auch die Befreiung in allgemeinbildenden und betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen und von entsprechenden Prüfungen (Berufsschule) über alle Lehrjahre ist über Ansuchen hin möglich.
Der Abschluss der Schule erfolgt im Rahmen einer dreiteiligen Prüfung. (Klausurarbeit, praktische Prüfung, mündliche Prüfung mit Projektpräsentation)
Das Vollschuljahr (September bis Juli) gliedert sich in allen 3 Schulstufen in die Abschnitte Unterrichtszeit und Praktikum. Zwischen der 2. und 3. Schulstufe ist ein Fremdpraktikum im Ausmaß von 10 Wochen abzuleisten.
Unterrichtszeiten:
1. Schulstufe: Unterrichtszeit 10 Monate - Heimpraktikum 3 Wochen
2. Schulstufe: Unterrichtszeit 8 Monate - Fremdpraktikum 10 Wochen
3. Schulstufe: Unterrichtszeit 7 Monate
- umfassende berufliche Ausbildung für die selbständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
- Vorbereitung auf eine anschließende Berufsausbildung im gewerblichen Bereich oder im Dienstleistungssektor
- Erziehung der SchülerInnen zu demokratischen, heimatverbundenen, persönlich gefestigten und sozial verantwortlichen Staatsbürgern
- Vorbereitung für eine weitere schulische Ausbildung (Matura)
- Vertiefung der Verbundenheit mit dem bäuerlichen Berufsstand
- Erweiterung und Festigung der Allgemeinbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule ist der positive Abschluss der achten Schulstufe in einer NMS (Neue Mittelschule) bzw. in einer AHS (Allgemeinbildende höhere Schule).